SCHUFA-Eigenauskunft

Inkassobüros, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter u.a. haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr eine SCHUFA-Auskunft über einen Schuldner einzuholen. Diese Gebühr wird dem Gläubiger dann in Rechnung gestellt und erhöht die Schulden!

Sie als Privatperson dagegen haben die Möglichkeit, zur Kostenersparnis selbst eine SCHUFA-Auskunft einzuholen. Eine Eigenauskunft ist für Sie kostenfrei. Die Einführung der europaweiten Datenschutz-Grundverordung am 25. Mai 2018 vereinfacht nun die Bestellung der Datenübersicht (Art.15 DSGVO vormals §34 BDSG).

Wir haben ein allgemeines  Bestellformular (pdf) für Sie zum Download vorbereitet.

Hinweis zum Bestellformular:
Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden, muß dann im ausgefüllten Zustand gespeichert werden und kann so versendet werden.
Bei Name des Unternehmens bitte „SCHUFA“ und bei zusätzliche Angaben „inkl. aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ ergänzen.
Die SCHUFA erwartet einen Identitätsnachweis bei der Bestellung. Dazu wird entweder eine (beidseitige) Kopie des Personalausweises benötigt oder eine Kopie des Reisepasses inkl. einer aktuellen Meldebescheinigung. Wesentliche lesbaren Felder auf der Kopie sollen sein: Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Alle übrigen Angaben auf den Kopien können geschwärzt werden.
Per Post an
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
oder per Email an meineschufa@schufa.de

Zu Ihrer eigenen Datensicherheit empfehlen wir die Nutzung unseres Bestellformulars und nicht dasjenige der SCHUFA-Seite.

Weitere Informationen unter meineschufa.de